Seit 2022 stehe ich Privatpersonen in München und Umgebung als Sachkundiger gemäß G607 stets zur Verfügung. Ich bin seit 2023 und 2024 ebenso tätig als befähigte Person für gewerbliche Prüfprogramme nach der DGUV Regel 110-010.
Sowohl 2-jährige Wiederholungsprüfungen als auch Nachprüfungen für Umbauten liegen in meinem Tätigkeitsbereich. Gerne tausche ich auch Bauteile, wie Gasregler, Schläuche, Gasfilter oder 2-Flaschenanlagen aus.
Bei mir bekommen Sie eine umfangreiche Gasprüfung in München oder der umliegenden Umgebung. Eine ordentliche und zuverlässige Sicherheitskontrolle meinerseits beansprucht einen Zeitraum zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Umfang ihrer Ausstattung.
Bezüglich der Erstprüfung einer selbstgebauten Anlage biete ich Ihnen meine Hilfestellung an. Die Installation muss nach den Vorgaben der G607 erfolgen, damit alle Anforderungen gesetzesmäßig erfüllt sind. Nur dann kann eine Prüfung durch mich erfolgen!
Meiner Zeit als Gasprüfer gehen langjährige Erfahrungen im Bereich Wohnmobilbau und Ingenieurdienstleistung voraus. Überzeugen Sie sich selber von meinen Fähigkeiten und vertrauen Sie auf mich für die Gasprüfung in und rund um München!
Ablauf von Gasprüfungen – alle 2 bis 4 Jahre wiederholen
Gasanlagen müssen abhängig vom Sachverhalt entweder alle 2 oder alle 4 Jahre und nach jeder Veränderung von einem Sachkundigen beziehungsweise einer befähigten Person geprüft werden.
Wenn Sie Besitzer eines Wohnmobils, Mobilheims, Wohnwagens oder einer Jagdhütte sind, müssen Sie eigenverantwortlich Prüfungen dieser Art veranlassen. Unter solchen Untersuchungen versteht sich eine Prüfung der Dichtheit und die Prüfung der Zündsicherungen. Nur wenn alle Prüfungsarten fehlerfrei verlaufen, ist die Gasanlagenprüfung vollständig abgeschlossen.
Des Weiteren sind Sie ebenfalls dafür zuständig, Bauteile, wie zum Beispiel Gasschläuche oder Druckregelgeräte, vor Ablauf der 10-jährigen Austauschfrist zu ersetzen. Die Normen EN 1949 und EN 12864/13786 fordern einen Austausch der Geräte, auch wenn diese noch einwandfrei funktionieren. Missachten Sie dies, leistet die Versicherung im Schadensfall keinen Schadensersatz!
Betreiber von Flüssiggasanlagen und Flaschenanlagen im gewerblichen Bereich, wie zum Beispiel Restaurants, Foodtrucks, Imbisswägen, Marktstände, Vereine oder Kindergärten sind ebenso verpflichtet eine regelmäßige Prüfung ihrer Anlagen zu organisieren. Für ortsveränderliche Verkaufsstände sowie Fahrzeuge gilt eine 2-jährige Prüfpflicht, für ortsfeste (Restaurants) muss diese alle 4 Jahre wiederholt werden. Führen auch Sie mit meiner Hilfe eine Gasprüfung im Umkreis von München durch und vermeiden Sie das Risiko einer Vergiftungs- oder Explosionsgefahr!
Gasprüfung bestanden — Was passiert danach?
Bei erfolgreich bestandener Prüfung nach G 607 erhalten Sie vom Sachkundigen eine positive Prüfbescheinigung sowie eine G 607 Prüfplakette, die auf das Fahrzeug an eine gut sichtbare Stelle geklebt wird. Diese Plakette hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und weist das Jahr der nächsten Prüfung aus. Handelt es sich hierbei um eine Erstprüfung, erhalten Sie zusätzlich ein gelbes Prüfbuch, welches Sie immer mit sich führen sollten.
Ähnlich gestaltet es sich bei einer Prüfung durch eine befähigte Person nach DGUV Regel 110-010. Der Betreiber erhält eine Prüfplakette sowie eine Prüfbaufzeichnung, die er aufzubewahren und bei der nächsten Prüfung vorzuzeigen hat.
Führen Sie eine Gasprüfung in der Umgebung München bei mir durch und lassen Sie sich die nötigen Dokumente ausstellen!